MST Maike Swatoch

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der MST- Swatoch e.K.

  1. Geltung der Bedingungen: Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Verkaufsbedingungen als allein verbindlich an. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, ohne dass es einen ausdrücklichen Widerspruchs durch uns bedarf. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

  1. Allen Aufträgen werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zugrunde gelegt. Bei Abschluss-aufträgen garantieren wir den Preis mindestens 6 Monate.

  1. Lieferungen erfolgen bis zu einem Rechnungswert von 200.00 Euro ab Werk. Bei einem Rechnungswert ab 200.00 Euro wird frei Haus geliefert.

  1. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto ohne jeden Abzug, sofern unsere Auftragsbestätigung nicht eine andere Zahlungsweise vorsieht. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Rechnungen noch unbezahlt sind. Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des Kreditlimits. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei in Zahlung genommen. Bei Zahlungen im Aussenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers.

  1. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Gerät der Käufer hinsichtlich seiner Zahlungs-Verpflichtungen, auch aus früheren oder künftigen Lieferungen ganz oder teilweise in Verzug, so können wir sofortige Erfüllung aller bei Verzugseintritt bereits entstandenen Kaufpreisforderungen verlangen. Umstände, durch die der Anspruch auf Bezahlung gefährdet wird, heben unsere Vorleistungspflicht auf und begründen eine sofortige Zahlungspflicht des Käufers, auch wenn diese Umstände schon vor Vertragsabschluss vorlagen.

  1. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Geschäftsablaufes übernommen. Feuersbrunst, Explosion, Überschwemmung, Streiks, behördliche Maßnahmen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten und andere unvorhersehbare Umstände bei uns und bei den Lieferanten der zu unseren Erzeugnissen erforderlichen Materialien, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen. Waren, die speziell für einen Abnehmer gefertigt werden, sind auch nach Ablauf einer eventuellen Lieferungsverzugsfrist noch abzunehmen, sofern uns nicht ein fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.

  2. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware, nur originalverpackt, zurückgenommen und nach unserer Wahl entweder Ersatz geleistet oder der Gegenwert vergütet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

    Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängel wegen Lieferverzugs oder aus sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Veränderung im technischen Aufbau und in der Chemischen Zusammensetzung unserer Waren und Erzeugnisse behalten wir uns vor. Mängel wegen Lieferverzugs oder aus sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Veränderung im technischen Aufbau und in der Chemischen Zusammensetzung unserer Waren und Erzeugnisse behalten wir uns vor.

  3. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Befindet sich der Käufer mit einer dieser Zahlungen im Verzug, so können wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware wieder zurückverlangen, ohne dass es hierzu eines Rücktritts vom Vertrag oder der Setzung einer Nachfrist bedarf.

  4. Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse oder der von uns verkauften Waren für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Empfehlungen, sowie Vorschläge unsererseits werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Diese sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, hergeleitet werden.

  5. Für Waren, die speziell für einen Abnehmer gefertigt werden, behalten wir uns eine Mehr-oder Minderlieferung von 10 % vor. Ferner sind diese Lieferungen von einer Rücknahme ausgeschlossen, es sei den, es liegt eine Beanstandung im Sinne von Punkt 7 vor. Technisch bedingte Abmessungs- oder Stärkedifferenzen unserer Etiketten oder Klebebänder gelten nicht als Reklamationsgrund. Zulässig sind die in der AFERA- Norm genannten Schwankungen.

  6. Für die Anfertigung bedruckter Erzeugnisse gilt folgendes:
    1. Von uns entworfene oder beschaffte Druckvorlagen, Klischees, Werkzeuge oder andere Vorlagen bleiben unser Eigentum und in unserem Besitz, auch wenn sie dem Auftraggeber anteilig in Rechnung gestellt wurden.

    1. An sämtlichen vor oder nach dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich wieder zurückzugeben.

    1. Allein die vom Käufer genehmigten Andrucke sind für die Druckausführung maßgebend. Ein Andruck wird nur auf besonderen Wunsch und nach Übernahme der Kosten durch den Käufer erstellt. Wir kein Andruck verlangt, obliegt uns die entgültige Gestaltung nach graphischen Gesichtspunkten.

    1. Geringfügige Farb- und Schriftbildabweichungen, sowie materialbedingte Druckquetschungen werden von uns nicht als Mängel anerkannt.

    1. Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht.

    1. Für bei uns verwechselte Drucktexte oder Klischees übernehmen wir keine Haftung, wenn diese durch nzureichende Bestellangaben des Kunden entstanden sind.

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 72108 Rottenburg
  1. Gerichtsstand ist Rottenburg. Für alle rechtlich hier nicht aufgeführten Bestimmungen gilt sonst das HGB.

 

72108 Rottenburg, den 01.01.2012 MST-Swatoch e.K.

 

 

 

 

Kontakt:



MST-Swatoch e.K. 
Inhaber Maike Swatoch 
Vorstadstr. 37 
72108 Rottenburg 

Telefon: + 49 (0)7472/3123 
Telefax: + 49 (0)7472/3122

E-Mail: mst.swatoch(at)t-online.de  


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